18.05.2022 · Fachbeitrag · DRG-Abrechnung
§ 275c Abs. 3 SGB V verpflichtet Krankenhäuser seit 2022, nach einer Leistungskürzung durch die Krankenkasse einen Aufschlag (Strafzahlung) auf die Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem geminderten Abrechnungsbetrag zu zahlen. Streit besteht zu der Frage, ob diese Regelung nur für stationäre Behandlungen ab 2022 gilt oder auch für Fälle aus den Jahren 2020 oder 2021, bei denen die Kürzungsentscheidung der Krankenkasse jedoch aus dem Jahr 2022 stammt. Mehrere aktuelle Beschlüsse ...
18.05.2022 · Fachbeitrag · Haftungsrecht
Der Patient selbst äußerte den Wunsch nach Entlassung aus der stationären psychiatrischen Behandlung. Dem entsprachen die Ärzte – und noch am selben Abend verübte der Patient den Suizid. Gleichwohl kam das ...
17.05.2022 · Fachbeitrag · Einkommensteuer
Ein Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 16.03.
12.05.2022 · Nachricht · Sonderausgabe
Wer seinen Traum von einem eigenen Ferienhaus oder einer Ferienwohnung verwirklichen will, sollte weitsichtig planen und gut kalkulieren. Befindet sich das bevorzugte Feriendomizil jedoch im Ausland, so gesellt sich zu den gewünschten klimatischen und kulturellen Gegebenheiten allerdings auch ein unbekanntes Rechts- und Steuersystem. Das führt häufig zu Überraschungen, die den Erholungsfaktor mindern können. Um Ihnen einen ersten Überblick zu geben und einen Einstieg ins Thema zu verschaffen, stellt Ihnen ...
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29.04.2022 · Nachricht · Rechtsprechung
Ein Krankenhaus hat keinen Anspruch auf Vergütung für Krankenhausbehandlungen, an denen ein „Nichtarzt“ als vermeintlicher Arzt mitgewirkt hat. Der Vergütungsausschluss gilt auch dann, wenn dem „Nichtarzt“ ...
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28.04.2022 · Nachricht · Planbare Eingriffe
Auch Klinikärztinnen und -ärzte mit entsprechender Genehmigung sind befugt, ärztliche Zweitmeinungen zu bestimmten planbaren chirurgischen Eingriffen abzugeben (Beitrag online, zuletzt aktualisiert am 16.09.
27.04.2022 · Nachricht · Privatliquidation
Wann die neue GOÄ kommt, bleibt ungewiss: Wer als (Chef-)Ärztin/Arzt privat abrechnet, muss weiter mit „eingefrorenen“ Honoraren und einem veralteten Leistungsverzeichnis arbeiten. Die einzige Möglichkeit, noch Gewinne zu erzielen, ist, die bestehenden Möglichkeiten der aktuellen GOÄ zu nutzen. Wie das gelingt, erläutert die neue CB-Sonderausgabe „Faktor steigern – Honorar erhöhen“ (online unter iww.de/cb , Downloads).