Ein Krankenhaus muss für die im Versorgungsauftrag ausgewiesenen Bereiche die räumliche, apparative sowie personelle Ausstattung, die zum Erbringen wesentlicher Leistungen notwendig sind, selbst vorhalten und darf diese Leistungen nicht regelmäßig und planvoll auf Dritte auslagern (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 26.04.2022, Az. B 1 KR 15/21).
Bei der Vertretung des Wahlarztes, unterscheidet der Bundesgerichtshof (BGH) schon seit 2007 zwischen unvorhersehbarer und vorhersehbarer Verhinderung des Arztes. Der BGH begründet die Vertretung mit dem Grundsatz der ...
Einem vormals verbeamteten Chefarzt und Professor der Göttinger Universitätsmedizin wird das Ruhegehalt aberkannt, wie das Verwaltungsgericht (VG) Göttingen entschieden hat (Urteil vom 16.03.2022 Az. 5 A 6/18).
Längst sind die Zeiten vorbei, in denen es für Ärzte und Zahnärzte ein kategorisches Werbeverbot gab. Es bestehen mittlerweile vielfältige Möglichkeiten, die eigene Praxis in der Öffentlichkeit zu präsentieren. Allerdings sind bei der Außendarstellung werbe- und wettbewerbsrechtliche Grenzen zu beachten. Dies gilt sowohl für die eigene Tätigkeit als auch für die Zusammenarbeit mit Dritten.
§ 275c Abs. 3 SGB V verpflichtet Krankenhäuser seit 2022, nach einer Leistungskürzung durch die Krankenkasse einen Aufschlag (Strafzahlung) auf die Rückzahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem ...
Der Patient selbst äußerte den Wunsch nach Entlassung aus der stationären psychiatrischen Behandlung. Dem entsprachen die Ärzte – und noch am selben Abend verübte der Patient den Suizid. Gleichwohl kam das ...
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Die Zahl von verbalen und körperlichen Angriffen ist erschreckend hoch! Übergriffiges Verhalten von Patienten gehört zunehmend zum Praxisalltag. Im IWW-Online-Lehrgang erlernen Sie Methoden, mit denen Sie Problemen vorbeugen und kritische Situationen entschärfen können.
Ein Forschungspreisgeld, das ein Hochschulprofessor für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich erhält, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn (Finanzgericht [FG] Münster, Urteil vom 16.03.2022, Az. 13 K 1398/20 E; Revision zugelassen).