Frage: „Bisher haben wir die Injektionen zur Chemotherapie (s. c. bzw. i. m.) und zur Antikörpertherapie (s. c.) nach Nr. 252 GOÄ (3,5-fach) berechnet. Von einer PVS haben wir nun die unten stehende Empfehlung erhalten. Ist diese gegenüber den privaten Versicherern haltbar? Leider habe ich bisher nur Empfehlungen zur Abrechnung der intravenösen Chemotherapie gefunden.“
Frage: Nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung zur Anwendung der GOÄ müssen wir wie jede andere Klinik auch in unserer Ästhetik-Abteilung alle bisherigen Pauschalbeträge in IGeL-Verträge mit GOÄ-Ziffern umwandeln ...
Die Ständige Gebührenkommission hat nach § 52 Vertrag Ärzte/Unfallversicherungsträger im Oktober 2024 neue Beschlüsse zur Änderung der UV-GOÄ gefasst. Diese sind zum 01.01.2025 in Kraft getreten.
Frage: „Wir haben bei einem Patienten einen Kombischnelltest auf Corona/Influenza A + B / RSV durchgeführt. Der Test ist von HMS24.de und kostet lt. Internetapotheke ca. 5,20 Euro. Mit welcher GOÄ-Ziffer kann er abgerechnet werden?“
Wird eine Vertretervereinbarung (CB 05/2024, Seite 6 ff.) zweieinhalb Stunden nach Abschluss der Wahlleistungsvereinbarung geschlossen, ist die formale Voraussetzung „so früh wie möglich“ erfüllt ...
Frage: „Im Rahmen eines endoskopischen Eingriffs haben wir eine Blutung per Hämoclip gestillt. Ist diese Maßnahme gesondert berechnungsfähig? Und wenn ja, wie?“
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Frage: „§ 630f Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verpflichtet den Behandelnden zur Aufzeichnung aller behandlungsrelevanten Maßnahmen. Muss der Chefarzt bei der Behandlung eines Wahlleistungspatienten auch die Dokumentation in der elektronischen Patientenakte persönlich durchführen? Oder reicht es aus, wenn ein Assistenzarzt die Dokumentation erstellt, aber eindeutig vermerkt, dass der Chefarzt die Leistung durchgeführt hat?“