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  • · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Wie umfangreich muss die Aufklärung sein? Zwei Gerichtsurteile stärken die Arztseite!

    von Fachanwalt für Medizinrecht Dr. Rainer Hellweg

    | Immer wieder stellen sich im Klinikalltag die Fragen: Über welche Eventualitäten und Details muss der Patient auch ungefragt aufgeklärt werden? Und wer muss bei der sog. Aufklärungsrüge was beweisen? Gerade die Aufklärungsrüge ist in Haftungsprozessen ein beliebtes „Schwert“ der Patientenanwälte. Dass der Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung nicht immer zu einer uferlosen Haftung der Arztseite führen muss, belegen zwei gerichtliche Entscheidungen. |

    OLG Bamberg: Worüber muss aufgeklärt werden?

    Erkrankungen haben bei verschiedenen Patienten unterschiedliche Ausprägungen ‒ soweit eine medizinische Binsensweisheit. Aber was bedeutet dies für den Umfang der erforderlichen Aufklärung: Müssen schwerer erkrankte Patienten wegen erhöhter Operationsrisiken umfangreicher aufgeklärt werden? Das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg legte an dieses Erfordernis strenge Anforderungen an und wies die Haftungsklage eines Patienten ab (Beschluss vom 21.10.2024, Az. 4 U 4/24) zu entscheiden.

     

    Komplikationen nach Hand-OP ‒ Finger muss amputiert werden

    Der Patient litt schon länger an Morbus Dupuytren und war Jahre zuvor an der rechten Hand bereits operiert worden. Nunmehr stellte er sich im Krankenhaus wegen seiner linken Hand vor. Die behandelnden Ärzte erläuterten dem Patienten, dass aufgrund der bestehenden Beugekontrakturen im kleinen Finger der linken Hand neben einer Operation keine sinnvolle Therapiealternative bestehe. Der Patient wurde unter Verwendung eines Aufklärungsformulars über eine operative Versorgung aufgeklärt. Die Operation in der Klinik brachte nicht den gewünschten Erfolg. Vielmehr kam es zu massiven Schwellungen sowie Wundheilungs- und Durchblutungsstörungen. Eine Revisions-OP war erforderlich, wonach sich zudem die OP-Wunde infizierte. Trotz einer weiteren stationären OP und zahlreichen ambulanten Behandlungsansätzen konnte keine Verbesserung erzielt werden. Letztlich musste der linke kleine Finger amputiert werden.