Der EuGH hat entschieden, dass steuerliche Verlustvorträge trotz Anteilseignerwechsels erhalten bleiben, wenn der Anteilseignerwechsel zum Zwecke einer Sanierung geschieht. Die allgemeine Regelung, dass die steuerlichen Verlustvorträge bei einem Anteilseignerwechsel anteilig oder vollständig untergehen, wird damit außer Kraft gesetzt. Die Sanierungsklausel (§ 8c Abs. 1a KStG) im Zusammenhang mit der Behandlung von körperschaftsteuerlichen Verlustvorträgen bei Beteiligungserwerb wurde im Juni 2009 ...
Nach § 15 Abs. 4 S. 3 EStG sind Verluste aus Termingeschäften vom Verlustausgleich ausgeschlossen, durch die der Steuerpflichtige einen Differenzausgleich oder einen durch den Wert einer veränderlichen ...
Die erforderliche berufliche Tätigkeit „für“ eine Kapitalgesellschaft setzt nach der bis Ende des Veranlagungszeitraums 2016 geltenden Fassung des § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. b EStG nicht voraus, dass der ...
Hat der Leistende nicht die Möglichkeit, durch seine Leistung das Entstehen des Anspruchs auf die Leistung des Vertragspartners positiv zu beeinflussen, genügt die Annahme der Leistung der Gegenseite nicht, um den fehlenden besteuerungsrelevanten Veranlassungszusammenhang zwischen Leistung und Gegenleistung herzustellen.
Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung einer Steuererklärung nach ausländischem Recht sind nach Auffassung des FG Münster keine Werbungskosten. Denn diese Aufwendungen beziehen sich vorrangig auf ...
Dem Erwerber eines Anteils an einer Personengesellschaft kann die Mitunternehmerstellung bereits vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils zuzurechnen sein. Voraussetzung dafür ist, dass der ...
Die PDF-Sonderausgabe schafft Sicherheit für die Beratung beim Praxisverkauf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, um wirtschaftlich bedeutende Entscheidungen rechtzeitig vorzubereiten, steuerliche Risiken zu erkennen und die Übergabe ohne vermeidbare Reibungsverluste zu begleiten.
Ob Holdingstruktur, Rechtsformwechsel oder Vendor Due Diligence: Bei der Exit-Vorbereitung kommt es auf den richtigen Zeitpunkt an. PU Praxis Unternehmensnachfolge zeigt Ihnen, welche Schritte Sie wann einleiten sollten und wie Sie teure Versäumnisse für Ihre Mandanten vermeiden.
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Eine Pension, die ein zum Zeitpunkt des Austausches der Ratifikationsurkunden zum DBA-Ungarn 2011 in Ungarn ansässiger deutscher Beamter bezieht, kann nach Art. 17 Abs. 1 DBA-Ungarn 2011 nur in Ungarn besteuert werden.