Die OFD Karlsruhe positioniert sich umfassend zur Unternehmereigenschaft des Betreibers von Fotovoltaikanlagen, zum Rahmen seines Unternehmens sowie den Umsatzsatzsteuerfolgen seiner Eingangs- und Ausgangsumsätze. Dabei verdeutlicht die OFD ihre Rechtsauffassung anhand von Fallbeispielen.
Im Rahmen ihrer monatlichen Diskussionen zu Verletzungen, später oder falscher Umsetzung von EU-Recht durch die EU-Staaten hat die Europäische Kommission am 10.10.2019 fünf Entscheidungen zu Deutschland ...
Der Verlust aus dem Rückkauf einer fondsgebundenen Lebensversicherung, die vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, ist nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG in der am 31.12.2004 geltenden Fassung zu berücksichtigen.
Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsvertrag den „Sitz des Betriebes sowie alle Baustellen des Arbeitgebers“ als Arbeitsort festlegt und der an 177 Arbeitstagen des Jahres auf derselben Baustelle tätig gewesen ist, vor ...
Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 EStG) anhand der geltenden Auslegungsregeln auszulegen, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Pensionszusagen sind auch nach Einfügung des sog. Eindeutigkeitsgebots (§ 6a Abs. 1 Nr. 3 Halbs. 2 EStG) anhand der allgemein geltenden Auslegungsregeln zu interpretieren, soweit ihr Inhalt nicht klar und eindeutig ist. Lässt sich eine Abfindungsklausel dahin auslegen, dass die für die Berechnung der Abfindungshöhe anzuwendende sog. Sterbetafel trotz fehlender ausdrücklicher Benennung eindeutig bestimmt ist, ist die Pensionsrückstellung steuerrechtlich anzuerkennen.