Die auch bei den Einkünften aus § 17 EStG erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich auf die gesamte Beteiligung des Steuerpflichtigen an der Kapitalgesellschaft beziehen. Eine auf den einzelnen veräußerten Geschäftsanteil bezogene Betrachtung ist ausgeschlossen. Das für einen bestimmten Geschäftsanteil gezahlte Aufgeld (Agio) erhöht die Anschaffungskosten dieses Anteils, auch wenn die Summe aus dem Nennbetrag und dem Agio den Verkehrswert des Anteils übersteigt. Das gilt jedenfalls für ...
Der negative Gesamtbetrag der Einkünfte im Entstehungsjahr ist nach Durchführung des Verlustrücktrags um den Betrag der zurückgetragenen Einkünfte zu erhöhen. Der durch den Verlustabzug modifizierte Gesamtbetrag ...
Wird ein im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters gehaltenes Wirtschaftsgut in das Gesamthandsvermögen einer anderen Mitunternehmerschaft, an der er beteiligt ist, teilentgeltlich übertragen, ist eine ...
Soll ein Einzelunternehmen unter Buchwertfortführung gemäß § 20 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 2006 in eine Kapitalgesellschaft eingebracht werden, darf im Einzelunternehmen kein Investitionsabzugsbetrag mehr in Anspruch genommen werden, wenn feststeht, dass die geplante Investition bis zum Einbringungszeitpunkt nicht mehr im Einzelunternehmen vorgenommen wird.
Negative Einkünfte i. S. d. § 17 EStG aus einer Drittstaaten-Kapitalgesellschaft dürfen nur mit positiven Einkünften derselben Art aus demselben Ursprungsland ausgeglichen werden.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) hat ein Merkblatt zur Umsatzbesteuerung von Lieferungen und sonstige Leistungen im Rahmen von Messen veröffentlicht.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
Die schuldrechtliche Vereinbarung einer Kapitalerhöhung oder Option begründet noch keine Anwartschaft i. S. v. § 17 EStG, wenn sich die Kapitalerhöhung- oder Optionsvereinbarung auf im Zeitpunkt der Vereinbarung noch nicht bestehende Anteile bezieht und noch keine Kapitalerhöhung beschlossen bzw. der Beschluss im Handelsregister eingetragen wurde.