Bereits im BMF-Schreiben vom 4.4.2023 haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen, dass die Grundsätze des Urteils des BFH vom 21.4.2022 (V R 6/18) ausschließlich auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln anzuwenden sind, es sei denn, dass sich aus der Art und Aufmachung oder der Menge der Abgabe beim Verkauf ergibt, dass diese nicht zum Verbrennen bestimmt sind.
Für die Verwendung von EU-Taxametern und Wegstreckenzählern i. S. d. § 146a Abs. 1 Satz 1 AO in Verbindung mit § 1 Abs. 2 KassenSichV, die nicht unter KassenSichV fallen, ohne TSE (zertifizierte technische ...
Am 20. und 21.10.2023 sind in Schleswig-Holstein in weiten Teilen der Ostsee- sowie in der Trave- und Schleiregion durch ein Unwetter erhebliche Schäden entstanden. Da die Beseitigung dieser Schäden bei vielen ...
Das FinMin Thüringen weist in einer Medieninformation vom 17.10.2023 darauf hin, dass Prozess- und Verzugszinsen, die zwischen Verfahrensbeteiligten abgewickelt werden, zu einkommensteuerpflichtigen Kapitalerträgen führen. Da der Prozessbeteiligte anders als Banken und Versicherung keine Abgeltungsteuer einbehält, muss der Empfänger die erhaltenen Prozess- und Verzugszinsen in der Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung erfassen. Es wird die Abgeltungsteuer fällig.
Unternehmen, die ausschließlich Immobilien verwalten, profitieren in der Regel gewerbesteuerlich von der erweiterten Grundstückskürzung i. S. v. § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG. Unterstützen solche Unternehmen nun ...
Im Hinblick auf die seit 2022 gültige Steuerbefreiung gemäß
§ 3 Nr. 72 EStG bei kleinen Photovoltaik-Anlagen verweigern Finanzämter derzeit bundesweit die Veranlagung unter Berücksichtigung von Betriebsausgaben ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
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Gemäß Artikel 20 Abs. 3 GG ist der Grundsatz der Rechtssicherheit ein elementares Prinzip, dass vorsieht, dass Gesetze nicht rückwirkend in einer Art und Weise geändert werden dürfen, die die Rechte der Bürger unverhältnismäßig beeinträchtigt. Eine rückwirkende Anwendung von Gesetzesänderungen widerspricht diesem Grundsatz, da sie das Vertrauen der Bürger in die Kontinuität und Vorhersehbarkeit der Rechtsordnung und ihrer Handlungen untergräbt.