Am 15.12.2023 hat der Bundesrat die Zweite Verordnung zur Änderung des StAbwV beschlossen. Diese führt ab 2024 zu erheblichen Einschränkungen bei bestehenden Geschäftsbeziehungen u. a. nach Russland.
Am 1.1.2024 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Die vom BMWK erarbeitete und vom Haushaltsausschuss des Bundestags beschlossene Förderrichtlinie Bundesförderung für effiziente ...
Minijobs sind beliebt: Rund 4,3 Mio. Beschäftigungen (rund 11 %
aller Beschäftigungen in Deutschland) werden als geringfügige oder kurzfristige Beschäftigung ausgeübt. Mini-Jobs müssen bei der Mini-Jobzentrale vom Arbeitgeber angemeldet werden. Es gibt aber Branchen, in denen Arbeitgeber bei der Beschäftigung von Mini-Jobbern eine Besonderheit beachten müssen – die Sofortmeldung. Was ist das und was ist dabei zu beachten?
Der BFH hat mit Urteil vom 5.9.2023, IX R 32/21 entschieden, dass die Finanzbehörden nach § 29b AO legitimiert sind, unter den dort genannten Voraussetzungen für sämtliche das Steuerverfahrensrecht betreffende ...
Die Gewährung einer Abo-Prämie als Gegenleistung für den Abschluss eines Zeitschriftenabonnements ist Nebenleistung zu der in der Lieferung von Zeitschriften bestehenden Hauptleistung. Sie fällt damit unter den ...
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Der Umstand, dass die Tarifermäßigung bei der Ermittlung der Verdienstausfallentschädigung nach der Bruttolohnmethode regelmäßig zur Anwendung kommen kann, während sie bei Anwendung der Nettolohnmethode – aufgrund der üblicherweise in verschiedenen Veranlagungszeiträumen erfolgenden Auszahlung von Nettoverdienstausfallentschädigung und Erstattung der zu zahlenden Steuern – regelmäßig nicht in Betracht kommen wird, rechtfertigt keine Ausnahme von dem Grundsatz, dass bei Zufluss der Entschädigung in ...