Nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG können Grundstücks- und Wohnungsunternehmen in der Gewerbesteuererklärung beantragen, dass der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfallende Gewerbeertrag bei der Ermittlung des Gewerbeertrags gekürzt wird.
Am 30.12.2024 wurde die „Verordnung zur Änderung von Verordnungen im Bereich der steuerberatenden Berufe“ im Bundesgesetzblatt (BGBl. 24 I Nr. 443) veröffentlicht, nachdem sie zuvor am 20.12.2024 den Bundesrat ...
Es ist wieder so weit, hier kommen die Termine für Ihre Fortbildung mit unseren Webinaren im nächsten Quartal. Bilden Sie sich bequem und kompetent fort und nutzen Sie die Möglichkeit, mit unseren
Experten in Kontakt zu treten. Das erwartet Sie im nächsten Quartal:
In dieser Episode des AStW-Podcasts tauchen Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler erneut in aktuelle Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht ein. Sie verweisen u. a. auf die Erhöhung der ...
Ein Steuerzahler mit Staatangehörigkeit in einem EU-/EWR-Staat, der nach § 1 Abs. 1 EStG oder auf Antrag nach § 1 Abs. 3 EStG unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, kann nach § 1a Abs. 1 Nr.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
Eine Geschäftsveräußerung beschränkt sich auf Leistungen, die zwischen dem Übertragenden und dem Übertragungsempfänger erbracht werden. Die Nichtsteuerbarkeit erfasst daher keine Umsätze, die an Dritte ausgeführt werden. Für solche kommt die Anwendung der Sonderregelung des § 1 Abs. 1a UStG lediglich dann in Betracht, wenn insoweit eine (weitere) Geschäftsveräußerung vorliegt.