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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Keine Vorsteuerkürzung bei Formmangel der Bewirtungsrechnung

    | Ein Betriebsprüfer darf den Vorsteuerabzug bei fehlerhaften Bewirtungsbelegen nicht kürzen, wenn der Steuerpflichtige die Teilnehmer und den Anlass der Bewirtung nachträglich benennen können. Das hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 01 / 2020 | Seite 37 | ID 46262556

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