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  • · Nachricht · Sozialversicherungspflicht

    Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin

    | Eine Tätigkeit als Bilanzbuchhalterin für eine Steuerkanzlei kann in abhängiger Beschäftigung oder selbstständig ausgeübt werden. Maßgebend ist, wie das Vertragsverhältnis in der Praxis ausgestaltet wird. Das LSG Baden-Württemberg hat bei einer Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin eine sozialversicherungsfreie selbstständige Beschäftigung bejaht. |

     

    Für das LSG sprechen folgende Punkte für eine selbstständige Tätigkeit:

     

    • Keinerlei Weisungen im Hinblick auf die einzelnen Mandate, auch in zeitlicher Hinsicht
    • Möglichkeit, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen sowie eigene Mandate in die Steuerkanzlei einzubringen
    • Unterschiedliche, wechselnde Honorar- und Vergütungsmodelle
    • Vereinbartes Honorar deutlich über dem Arbeitsentgelt eines vergleichbaren sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten
    • Unternehmerisches Risiko durch die Verpflichtung, bei unrichtiger Fallbearbeitung unentgeltlich nachzubessern
    • Eigenständige Bearbeitung der Mandate, nur Endkontrolle durch Steuerberater

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 04 / 2019 | Seite 287 | ID 45797084

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