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  • · Fachbeitrag · Betriebsprüfung

    Schwacke-Wert bei Firmenwagen

    Bei Betriebsprüfungen ist die Ermittlung des Bruttolistenpreises für den Firmenwagen bei Anwendung der 1%-Regelung ein echter Dauerbrenner. Die Prüfer der Finanzämter greifen hier in der Regel auf die Schwacke-Datenbank zurück. In der Praxis zweifeln viele Steuerberater und Mandanten die Daten und Werte dieser Schwacke-Datenbank an und versuchen durch andere Nachweise, dass ein niedrigerer Bruttolistenpreis berücksichtigt wird. Doch führen diese Nachweise hier zum Erfolg?

     

    Grundsätzlich ist es möglich, einen von der Schwacke-Datenbank abweichenden (niedrigeren) Bruttolistenpreis nachzuweisen. Das funktioniert aber nur, wenn eine Herstellerbescheinigung vorgelegt wird. Nicht ausreichend sind dagegen Bescheinigungen von Autohäusern, Werkstätten oder von Leasinggesellschaften.

    Quelle: ID 50533080