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  • · Fachbeitrag · Einkommensteuer

    Erste Tätigkeitsstätte: BFH urteilt zur Feststellung der Zuordnung des Arbeitnehmers im steuerlichen Reisekostenrecht

    von Dipl.-Finanzwirt, M.A. (Taxation), Daniel Denker, Oldenburg, www.steuer-webinar.de

    Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte können lediglich im Rahmen der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. Die tatsächlichen Reisekosten samt Verpflegungsmehraufwendungen etc. sind nicht absetzbar ‒ wie es im Bereich der Auswärtstätigkeit der Fall wäre. Die Abgrenzung der ersten Tätigkeitsstätte zur Auswärtstätigkeit ist folglich elementar. Nicht selten wird über die Eingruppierung und Feststellung einer ersten Tätigkeitsstätte gestritten. Mit Urteil vom 14.9.2023 (VI R 27/21) hat der BFH seine Grundsätze nochmals bekräftigt und sich auch zur möglichen Zuordnung mittels Ansatzes der 0,03 %-Firmenwagenmethode geäußert. Der BFH stimmte dem Steuerpflichtigen und der Vorinstanz (FG Mecklenburg-Vorpommern 24.11.21, 3 K 6/20) zu. Die Auswirkungen im Zusammenspiel mit der Firmenwagengestellung werden im Folgenden erläutert.

     

    Einführung

    Viele Arbeitgeber überlassen ihren Arbeitnehmern ‒ zur Mitarbeitermotivation und -bindung ‒ einen Firmenwagen auch zur privaten Nutzung und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

     

    Beachten Sie | Die erste Tätigkeitsstätte ist in § 9 Abs. 4 EStG geregelt.

           

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