09.04.2018 · Fachbeitrag ·
Erbschaftsteuer
Wohnungen, die an Dritte zur Nutzung überlassen werden, gehören zum begünstigten Vermögen i. S. des § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Satz 2 Buchst. d ErbStG a.F., wenn die Vermietung im Rahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs erfolgt. Fraglich ist, ob hierfür Zusatzleistungen erforderlich sind, die das bei langfristigen Vermietungen übliche Maß überschreiten oder ob bereits – wie von der Verwaltung angenommen – die Anzahl der vermieteten Wohnungen ausreichen kann.
04.04.2018 · Nachricht · Grunderwerbsteuer
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung (§ 8 Abs. 1 GrEStG). Bei einem Grundstückskauf gilt (nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG) als Gegenleistung u. a. der Kaufpreis einschließlich der vom ...
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29.03.2018 · Nachricht · § 15 UmwStG
Das BMF hat sein Schreiben vom 11. November 2011 (BStBl I 11, 1314) im Hinblick auf sein überarbeitetes Schreiben zu § 8c KStG (v. 28.11.17 (BStBl I 17, 645)) u. a. für den Fall des unterjährigen ...
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11.03.2018 · Nachricht · Grunderwerbsteuer
Gehört zum Vermögen einer Gesellschaft ein inländisches Grundstück, unterliegt nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG der Steuer – soweit eine Besteuerung nach Abs. 2a der Vorschrift nicht in Betracht kommt – ein Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übertragung eines oder mehrerer Anteile der Gesellschaft begründet, wenn durch die Übertragung unmittelbar oder mittelbar mindestens 95 % der Anteile der Gesellschaft in der Hand des Erwerbers vereinigt werden würden. Nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 GrEStG unterliegt der ...
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09.03.2018 · Fachbeitrag ·
Kryptowährungen
Kaum ein Wirtschaftsthema hat in den vergangenen Jahren derart an Bedeutung gewonnen, wie die Kryptowährung Bitcoin. Es wird von gigantischen Wertzuwächsen und einer neuen Goldschürfer-Mentalität berichtet.
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Veröffentlichungen im Unternehmen gibt es viele, sei es berufliche Kontaktdaten im Internet, Fotos, Geburtstagslisten, öffentliche Kalender etc. Doch alle diese Daten haben auch eines gemeinsam: Sie sind auch ...
09.03.2018 · Fachbeitrag ·
Personalwirtschaft
Viele Unternehmen und Behörden müssen sich den neuen Anforderungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellen. Allerdings kommen viele nebenberufliche betriebliche oder behördliche Datenschutzbeauftragte an Kapazitätsgrenzen. Nicht immer ist es möglich, die bisherigen Datenschutzbeauftragten im Rahmen einer Vollzeitstelle für den Datenschutz einzusetzen, wie dies beispielsweise zur Umsetzung der umfangreichen Dokumentationspflichten nach der DSGVO notwendig wäre.