Auch in Zeiten von Niedrigzinsen ist die gesetzlich bestimmte Höhe von Nachzahlungszinsen mit 0,5 % pro Monat verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, so ein aktuelles Urteil des FG Düsseldorf.
Das FG Baden-Württemberg hat entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben müssen, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das ...
Hat das FA die Steuer unter Bezugnahme auf § 165 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 AO vorläufig festgesetzt, bleibt der Vorläufigkeitsvermerk bis zu seiner ausdrücklichen Aufhebung wirksam. Mit diesem Urteil bestätigte der ...
Das FA ist zum Erlass einer verbösernden Einspruchsentscheidung
berechtigt, wenn ein Teilerlass mit dem Einspruch angefochten wird. Nach Meinung des BFH ist das FA bei der verbösernden Einspruchsentscheidung nicht an die Voraussetzungen der Korrekturvorschriften §§ 130 f., 172 ff. AO gebunden.
Hält der Steuerpflichtige ein Wirtschaftsgut (im Streitfall: einen Pkw) im Betriebsvermögen, ist eine Nutzungsausfallentschädigung, die er aufgrund eines Unfalls erhält, auch dann in vollem Umfang als ...
Die Rahmenbedingungen zur betrieblichen Altersversorgung sind im Fluss. Die IWW-Online-Fachtagung zeigt, welche Änderungen aus Rechtsprechung und Gesetzgebung Sie jetzt berücksichtigen müssen und wie Sie bAV-Konzepte gezielt optimieren.
Aktuelle Steuergestaltungen für die tägliche Praxis
Viele Mandanten, ein Ziel: effektiv die eigene Steuerbelastung reduzieren. Das IWW-Webinar am 30.06.2026 stellt Ihnen die interessantesten aktuellen Gestaltungen vor – legal, betriebsprüfungssicher und sofort umsetzbar.
IWW-Webinar Arbeitgeberleistungen bei Fahrten zur Arbeit
Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Nutzen Ehegatten ein häusliches Arbeitszimmer gemeinsam, steht einem Ehegatten, der seine Aufwendungen für dieses Zimmer nur beschränkt abziehen kann, der Höchstbetrag (§ 6 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG) nur anteilig zu. Ist der andere Ehegatte zum Abzug der gesamten, auf das Arbeitszimmer entfallenden Kosten berechtigt, führt dies bei ihm zum Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug der entsprechend anteiligen Gesamtkosten.