Der Kindergeldanspruch eines in Deutschland wohnhaften Elternteils für sein in Spanien im Haushalt des anderen Elternteils lebendes Kind wird durch den vorrangigen Kindergeldanspruch des anderen Elternteils verdrängt.
Nach § 13 Abs. 1 ErbStG bleiben u. a. Kunstgegenstände und Kunstsammlungen mit 60 % ihres Werts steuerfrei , wenn die Erhaltung dieser Gegenstände wegen ihrer Bedeutung für die Kunst im öffentlichen Interesse ...
Die OFD Frankfurt hat – im Anschluss an ein Urteil des FG Nürnberg – den umsatzsteuerlichen Leistungsort für die Überlassung von Veranstaltungs-Trucks definiert.
Das FinMin Sachsen-Anhalt hat die gemeinnützigen Pferderennvereine umsatzsteuerlich eingeordnet. Für die Praxis wichtig ist insbesondere die Vorgabe eines Aufteilungsmaßstabs für die Einnahmen, die Geschäfts- und Zweckbetrieb gemeinsam zuzurechnen sind.
Die OFD Frankfurt hat ihre Verfügung zum Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung bei der Vermietung von Grundstücken für teils unternehmerische Zwecke, teils Wohnzwecke und teils nicht unternehmerische Zwecke ...
Immer wieder monieren Betriebsprüfer Ausgangs- oder Eingangsrechnungen, die ganz oder teilweise in ausländischer Sprache verfasst sind. Zu Unrecht – wie der EuGH nunmehr klargestellt hat.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Für die Anwendung des § 65 Abs. 2 Satz 2 EStDV gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2017, dass dem Merkzeichen „H“ für Hilflosigkeit die Einstufung in die Pflegegrade 4 und 5 gleichsteht.