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  • · Fachbeitrag · § 4 UStG

    Totalisator- oder Zweckbetrieb: Umsatzbesteuerung der Pferderennvereine

    | Das FinMin Sachsen-Anhalt hat die gemeinnützigen Pferderennvereine umsatzsteuerlich eingeordnet. Für die Praxis wichtig ist insbesondere die Vorgabe eines Aufteilungsmaßstabs für die Einnahmen, die Geschäfts- und Zweckbetrieb gemeinsam zuzurechnen sind. |

     

    Bei als gemeinnützig anerkannten Pferderennvereinen ist Folgendes festzuhalten:

     

    • Mit einem Totalisator unterhalten die Vereine einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 14 AO. (Hinweis: Der Totalisator ist ein Verfahren zur Bestimmung der Gewinnhöhen bei Wetten auf Pferderennen, dem Toto, dem Lotto u. Ä. Am Totalisator wetten die Wettteilnehmer untereinander und nicht gegen einen Buchmacher, wie es bei Sportwetten zu festen Quoten der Fall ist.)
     

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