Die Abgabe einer gesetzlich vorgeschriebenen Feststellungserklärung ist kein Antrag im Sinne der §§ 171 Abs. 3, 181 Abs. 1 AO. Das gilt auch in der Kombination von Erklärungseinreichung und damit im Zusammenhang stehender Antragstellung auf Durchführung einer Festsetzung. Ob und mit welcher Reichweite ein solcher Antrag vorliegt, ist unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu ermitteln. Dabei kann ein verbleibender Verlustabzug nach Ablauf der Feststellungsfrist noch gesondert festgestellt werden, wenn ...
Ein Anspruch auf Prozesszinsen besteht bei Klagerücknahme nach Änderung des Bescheids auch dann, wenn der Steuerpflichtige Tatsachen früher hätte geltend machen oder beweisen können. Denn die Erledigung des ...
Die Befugnis der Personengesellschaft, für ihre Gesellschafter Rechtsbehelfe gegen Feststellungsbescheide einzulegen, erlischt mit deren Vollbeendigung. Danach fehlt es nach § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO am Recht zur ...
Unternehmen des produzierenden Gewerbes dürfen dem Versorgungsnetz für ihre eigenen betrieblichen Zwecke Strom zu einem ermäßigten Stromsteuersatz nach § 9 Abs. 3 StromStG entnehmen. Ein Unternehmen, das jedoch Abfalltransporte durchführt und aus dem Abfall schwerpunktmäßig Ersatzbrennstoffe herstellt, die zum Verheizen in Kraftwerken bestimmt sind, kann allerdings keine Stromsteuervergünstigung in Anspruch nehmen. Die Herstellung von Ersatzbrennstoffen aus Abfällen und Altholz kann nicht dem ...
Ein Gutachten ist zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ungeeignet, wenn es nur Vergleichswohnungen aus einer Siedlung berücksichtigt, die im Eigentum ein und desselben Vermieters stehen. Die ortsübliche ...
Das BMF hat in einem Umfang von 153 Seiten seinen vorherigen Erlass vom 31.3.2010 zur steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung aktualisiert und überarbeitet.
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Auch ein als Arbeitszimmer genutztes ausgebautes Dachgeschoss einer Doppelgarage, die ca. 20 m vom selbstbewohnten Einfamilienhaus entfernt auf dem Grundstück der Kläger steht, kann ein „häusliches Arbeitszimmer“ i.S. von § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG sein. Der BFH verweist mit einem aktuellen Beschluss auf seine bisherige Rechtsprechung. Hiernach ist der Begriff des häuslichen Arbeitszimmers nicht bautechnisch als Teil desselben Gebäudes zu verstehen, sondern kann auch Räume in anderen Gebäudeteilen ...