Das BMF hat in einem umfangreichen Schreiben auf 22 Seiten Zweifelsfragen im Zusammenhang mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG aktualisiert. Das Schreiben wurde an die Rechtsprechung der vergangenen Jahre angepasst. Es ersetzt den bisherigen Anwendungserlass aus dem Jahre 2009. Insbesondere zum Ansatz des Abzugsbetrags in Jahren vor der Betriebseröffnung und dem Antrag für den Abzugsbetrag im Rahmen der Steuererklärung gibt es umfangreiche Neuerungen und Ergänzungen.
Nachdem der BFH vor Kurzem bereits den Fremdvergleich bei Arbeitsverträgen zwischen Angehörigen entschärft hatte, indem ein fehlender Arbeitsnachweis oder mehr geleistete Stunden als vertraglich vereinbart nicht das ...
Eine beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn ein Unternehmer außerhalb der eigenen Wohnung und außerhalb der Betriebsstätte, die den Mittelpunkt seiner auf Dauer angelegten betrieblichen Tätigkeit ...
Vorstandsmitglieder können sich freiwillig gesetzlich versichern. Sie haben jedoch ihre Beiträge grundsätzlich selbst zu tragen, was aber eine Übernahme durch den Arbeitgeber nicht ausschließt. Zuschüsse, die eine AG ihren Vorstandsmitgliedern zur freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder einem Versorgungswerk gewährt, sind nach dem Urteil das BFH dann allerdings Arbeitslohn, weil die den Vorstandsmitgliedern zugeflossenen Beihilfen als Entlohnung für ihre Tätigkeit ...
Vorfälligkeitsentschädigungen sind keine nachträglichen Werbungskosten bei den Mieteinkünften. Ertragsteuerlich sind sie als steuermindernde Schuldzinsen dann anzuerkennen, wenn sie durch die Einkünfteerzielung ...
Zwar kommen als Mieten nach § 21 EStG auch Sachleistungen in Betracht, die der Nutzende als Gegenleistung an den Vermieter erbringt. Eine steuerliche Berücksichtigung scheitert nach dem Urteil des BFH aber bei der ...
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Nach § 170 SGB III kann ein Arbeitnehmer vor seinem Antrag auf Insolvenzgeld Lohnansprüche an eine Bank entgeltlich übertragen und damit seinen Insolvenzgeldanspruch vorfinanzieren lassen. Dann steht der übertragene Anspruch auf Insolvenzgeld der Bank zu. Die Zahlung des Insolvenzgeldes durch die Bundesagentur für Arbeit an die vorfinanzierende Bank ist aber dem Arbeitnehmer für die Berechnung des Progressionsvorbehalts zuzurechnen. Nach Ansicht des BFH fließt das vorfinanzierte Insolvenzgeld dem ...