Der maßgebende Realisierungszeitpunkt eines zu berücksichtigenden Auflösungsverlusts ist auch im Fall einer Nachtragsliquidation derjenige, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen an den Gesellschafter und mit einer wesentlichen Änderung der durch die Beteiligung veranlassten Aufwendungen nicht mehr zu rechnen ist. Fallen im Rahmen der Nachtragsliquidation Aufwendungen an, die nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung sind, handelt es sich um ein nachträgliches Ereignis, das die Höhe ...
Erhält ein Arbeitnehmer im Hinblick auf eine spätere Beschäftigung als Geschäftsführer verbilligte Anteile, so ist dieser geldwerte Vorteil aus dem verbilligten Erwerb einer Beteiligung nach einer aktuellen ...
Sind Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Kapitalerträgen stehen, die vor dem 1.1.2009 zugeflossen sind, als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen abzugsfähig? Diese Frage hatte das ...
Die vom ehemaligen Ehegatten erhaltenen Ausgleichszahlungen sind keiner Einkunftsart zuzuordnen und daher steuerlich nicht zu erfassen, so das Urteil des FG Hessen. Sachverhalt
Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren veräußert, sind die Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der ...
Mehrkosten für die Anschaffung eines größeren Grundstücks zum Bau eines behindertengerechten Bungalows sind nicht als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Die Mehrkosten entstehen nicht zwangsläufig.
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Über die Lohnsteueranrufungsauskunft können Arbeitgeber bei lohnsteuerlichen Zweifelsfragen Auskünfte beim Betriebsstättenfinanzamt einholen, etwa ob Mitarbeiter als Arbeitnehmer oder aber bestimmte Zuwendungen an Mitarbeiter lohnsteuerpflichtig sind. Der BFH hatte aktuell über den Umfang des Regelungsgehalts einer derartigen Lohnsteueranrufungsauskunft zu entscheiden.