14.03.2017 · Fachbeitrag ·
Steuern kompakt – § 20 EStG
Verluste aus dem Verfall von Optionen mindern die Einkünfte aus Kapitalvermögen. Anleger können gezahlte Optionsprämien folglich steuermindernd geltend machen. Im Steuerabzugsverfahren der Kreditinstitute wird diese neue BFH-Rechtsprechung allerdings erst ab dem 1.1.17 umgesetzt. Folglich müssen Anleger diese Verluste in der Steuererklärung 2016 geltend machen. Die OFD Nordrhein-Westfalen empfiehlt, der Erklärung eine Bescheinigung der Bank über die Behandlung der Verluste beizufügen.
14.03.2017 · Fachbeitrag ·
Anschaffungsnahe Aufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb
Insbesondere bei Grundstücksübertragungen zwischen nahen Angehörigen kommt es häufig (z. B. durch Gleichstellung potenzieller Miterben) zu teilentgeltlichen Rechtsgeschäften. Wenn nun der neue Eigentümer innerhalb ...
14.03.2017 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung des betrieblichen Kfz durch den Arbeitnehmer wird nicht nur um pauschale Nutzungsentgelte gemindert, sondern auch um einzelne (individuelle) Kosten (hier: Kraftstoffkosten), die der Arbeitnehmer nachweisbar getragen hat. Unerheblich ist, ob der geldwerte Vorteil nach der 1 %-Regelung oder der Fahrtenbuchmethode ermittelt worden ist. Ist das Nutzungsentgelt höher als der geldwerte Vorteil, sind keine Werbungskosten oder ein negativer geldwerter Vorteil anzusetzen.