Ein Steuerbescheid kann bei fehlerhafter Berücksichtigung elektronisch übermittelter Daten nach § 175b AO unabhängig von der Fehlerquelle und somit auch dann geändert werden, wenn der Fehler ebenso bei Vorlage einer Bescheinigung in Papierform aufgetreten wäre.
Nach ständiger Rechtsprechung setzt die Annahme einer Betriebsstätte eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche voraus, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des ...
Stellt man bei Überprüfung des Steuerbescheids nach Ablauf der Einspruchsfrist Fehler fest, die auf fehlerhaft übermittelte Daten von Dritten zurückzuführen sind (z. B. fehlerhafte Lohnsteuerbescheinigung durch ...
Wenn im Rahmen der Veranlagung eine Überprüfung des Zahlungsvorgangs aufgrund des Risikomanagementsystems unterblieben ist, hat das Finanzamt keine Möglichkeit, die bei Veranlagung in zu geringer Höhe als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angesetzten Vorsteuererstattungsbeträge nach formeller Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids zu korrigieren.
Das „Damoklesschwert“ ertragsteuerlichen Gestaltungsmissbrauchs steht dem Grunde nach über jedem steuerlich interessanten Gestaltungsmodell. Gerade die Rechtsprechung ist hierbei zersplittert und von Einzelfall zu ...
Steuerzahler können auf Angaben in der Einkommensteuererklärung verzichten, wenn die Angaben durch Dritte i. S. v. § 93c AO ans Finanzamt übermittelt wurden. Dadurch macht der Steuerzahler sich die ...
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
Ein Haftungsbescheid kann auch ohne Leistungsgebot erlassen werden, etwa wenn für den Erlass des Haftungsbescheids Festsetzungsverjährung droht, aber die Voraussetzungen des § 219 AO für die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners noch nicht vorliegen. § 229 Abs. 2 AO bestimmte bislang, dass die Zahlungsverjährung für den Haftungsanspruch dann mit Ablauf des Kalenderjahrs begann, in dem der Haftungsbescheid wirksam wurde.