· Nachricht · Sozialrecht
| Bewilligt die Rentenversicherung vorzeitig Altersrente, werden deshalb die Entgeltpunkte entsprechend verringert für die Berechnung herangezogen. Die Frage der Rechts- und Verfassungswidrigkeit einer Bewilligung von Altersrente ist jedoch weder an Renditeberechnungen noch durch Vergleiche mit anderen Formen der Alterssicherung zu bemessen. Vielmehr besteht die gesetzliche Rentenversicherung als umlagefinanzierte generationsübergreifende Solidarversicherung. Ein individuelles Rendite-Denken, das den entrichteten Beiträgen die gesetzlichen Leistungen gegenüberzustellen wäre, lässt sich daher mit den Grundgedanken und der Ausgestaltung der gesetzlichen Rentenversicherung nicht in Einklang bringen. |
Altersrente bemisst sich nicht nach Renditen
- Bayerische LSG 15.11.12, L 6 R 422/11
Quelle: ID 38563350