· Nachricht · Erbschaftsteuer
Nach altem Recht war stets der Bilanzansatz maßgebend
Für die Wertermittlung des Betriebsvermogens nach altem Recht bis 2008 waren die auf Basis der Bilanzierungs- und Gewinnermittlungsvorschriften ermittelten Steuerbilanzwerte maßgebend. Erwirbt der Erbe eine Kommanditbeteiligung, ist eine zum Sonderbetriebsvermögen gehörende Forderung gegenüber der KG im Falle des Fortbestehens der Gesellschaft selbst dann mit dem Nennwert der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn sie zu diesem Zeitpunkt wertlos ist.
BFH 17.4.13, II R 12/11, astw.iww.de Abruf-Nr. 132361
Quelle: ID 42309349