· Nachricht · § 100 FGO
Steuerpflichtige haben Interesse an Rehabilitation
| Zwar hat ein Auskunftsersuchen der Finanzbehörde grundsätzlich keine diskriminierende Wirkung. Erweckt es jedoch im Ermittlungsverfahren von der Steuerfahndung den Eindruck, dass trotz der Einstellung weiter wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt werde, dann ist es rechtswidrig. Das gilt, wenn das Auskunftsersuchen durch diesen Eindruck das Ansehen des Steuerpflichtigen erheblich gefährdet. Alternativ würde nämlich mit einem simplen Ersuchen durch die Veranlagungsstelle ein milderes Mittel zur Verfügung stehen. |
Quelle: ID 38563370