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  • · Fachbeitrag · Revisionsverfahren beim BFH

    Fortführung der Abzugsbeträge nach § 10f EStG

    Das FG Sachsen musste die Frage klären, ob Erben die Steuerbegünstigung des Verstorbenen nach § 10f EStG für zu eigenen Wohnzwecken genutzte eigene Baudenkmale und für eigene Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen fortführen können. Mit anderen Worten: Steht den Erben ein Sonderausgabenabzug im Rahmen der Fußstapfentheorie des § 11d EStDV zu?

     

    Die Antwort auf diese Frage lautet aktuell leider nein. Doch noch ist nichts verloren. Nun muss sich der BFH in einem Revisionsverfahren mit dieser Streitfrage befassen.


    PRAXISTIPP | In vergleichbaren Fällen sollten die Erben einen Sonderausgabenabzug nach § 10f EStG geltend machen. Gegen nachteilige Steuerbescheide empfiehlt sich ein Einspruch und mit Hinweis auf das Revisionsverfahren beim BFH ein Antrag auf Ruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 AO.


    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 08 / 2025 | Seite 590 | ID 50477552

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