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  • · Fachbeitrag · § 6 EStG

    Bilanzierung von „hybriden Wertpapieren“

    | Ein Kursrückgang von Anleihen ohne feste Laufzeit, die nur vom Emittenten, nicht aber vom Anleger gekündigt werden können, führt regelmäßig zu einer dauerhaften Wertminderung der Anleihen, es sei denn, eine Kündigung durch den Emittenten ist absehbar. Diese Wertpapiere sind daher bei Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen mit dem Kurswert als dem niedrigeren Teilwert zu bewerten und zu bilanzieren. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Bestimmung des Teilwerts sogenannter hybrider Wertpapiere, hier von Anleihen ohne feste Laufzeit, die nur vom Emittenten, nicht aber vom Anleger gekündigt werden können.

     

    Für den Teilwert ist grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert maßgebend. Es kommt auf die objektiven Erwägungen zum Wert durch einen gedachten Erwerber des Betriebs an. Daher sind Wertpapiere in der Regel mit dem Kurswert anzusetzen, es sei denn, ein Kursverlust ist absehbar vorübergehend oder bewegt sich innerhalb der Marge von 5 %, was beides im Streitfall nicht gegeben war.

     

    Abweichend von diesen Grundsätzen hat der BFH speziell für festverzinsliche Wertpapiere mit fester Laufzeit, die bei Laufzeitende zum Nominalbetrag rückzahlbar sind, ausgesprochen, dass regelmäßig allein wegen des gefallenen Kurses keine dauernde Wertminderung vorliege, es sei denn, es bestehe zusätzlich beim Emittenten ein Insolvenzrisiko. Dabei war für den BFH entscheidend, dass der Inhaber „am Ende der Laufzeit“ (bei Endfälligkeit) den Nominalwert erhalten würde, was zwischenzeitliche Kursverluste grundsätzlich zu vorübergehenden macht.

     

    Entscheidung

    Nach Auffassung des FG lassen sich daher die Erwägungen des BFH nicht auf Wertpapiere ohne feste Laufzeit, die nur vom Emittenten, nicht aber vom Anleger gekündigt werden können, übertragen.

     

    Gilt bei festen Wertpapieren mit fester Laufzeit, dass Kursverluste nur zu einem niedrigeren Teilwert führen, wenn beim Emittenten ein Insolvenzrisiko besteht, gilt bei Wertpapieren ohne feste Laufzeit und Kündigungsmöglichkeit nur des Emittenten nach Auffassung des FG gerade umgekehrt, dass ein Kursrückgang regelmäßig zu einer dauerhaften Wertminderung führt, es sei denn, eine Kündigung durch den Emittenten ist absehbar.

     

    Beachten Sie | Das FG hat die Revision zugelassen, da es klärungsbedürftig erscheint, ob die Rechtsprechungsgrundsätze, die der BFH für festverzinsliche Wertpapiere mit fester Laufzeit entwickelt hat, auch auf sog. hybride Wertpapiere Anwendung finden.

     

    Fundstelle

    Quelle: ID 47112290

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