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  • OFD Hannover - Einordnung der Zukunftssicherungs- leistungen von GmbH und AG

    Arbeitgeberbeiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer sind nicht nach § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei. In diesen Fällen liegt arbeitsrechtlich kein Arbeitsverhältnis vor, so dass der Arbeitgeber gesetzlich nicht zur Zahlung von Arbeitgeberanteilen verpflichtet ist. Ob es sich um einen beherrschenden, nicht sozialversicherungspflichtigen Gesellschafter-Geschäftsführer oder um einen abhängig beschäftigten Arbeitnehmer handelt, beurteilt sich allein nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften. Die abrufbare Übersicht unter www.iww.de, Abruf-Nr. 071183 gibt versicherungsrechtliche Entscheidungen zur Behandlung von Gesellschafter-Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und Geschäftsführern wieder, erläutert auch die Regelungen für Vorstandsmitglieder von AG, VVaG und eingetragenen Genossenschaften und beschreibt die Vorgehensweise bei irrtümlich angenommener Sozialversicherungspflicht:  

     

    (OFD Hannover 14.2.07, S 2333 - 93 - StO 211, unter www.iww.de, Abruf-Nr. 071183).  

    Quelle: Ausgabe 05 / 2007 | Seite 354 | ID 113288

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