Gegenstand eines Verfahrens vor dem BVerfG war der Bestand eines Stromlieferungsvetrags. In Frage stand, ob ein Schriftsatz des Beschwerdeführers, in dem dieser das Bestehen eines Vertragsverhältnisses mit der Klägerin im fraglichen Zeitraum unter Beweisantritt bestritt, berücksichtigt werden kann. Das AG vertrat die Ansicht, dass der gegenständliche Schriftsatz vom 17.10.11 nicht berücksichtigungsfähig sei. Er sei nach Ablauf der Schriftsatzfrist erfolgt, die am Sonnabend, den 15.10.11 geendet habe.
Die Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) als demokratisch gewählte Vertreterversammlung aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland hat in der heutigen Sitzung in Berlin ...
Über die Frage der Beiordnung eines Verfahrensbevollmächtigten im Rahmen des § 78 Abs. 2 FamFG hat das Amtsgericht vor einer mündlichen Verhandlung zur und vor einer Entscheidung in der Hauptsache zu befinden.
Der Kläger kann sich nicht durch den ersparten Aufwand für zwei Jahre einen Vorteil gegenüber den Fachanwälten verschaffen, die die Fortbildungspflicht erfüllt haben. Er hat außerdem über zwei Jahre eine Qualifikation vorgegeben, deren Voraussetzungen er tatsächlich nicht erfüllt hatte (AnwGH Celle 9.9.13, AGH 6/13).
Ein Richter kann wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen, § 42 Abs. 2 ZPO. Dabei kommt es nicht darauf ...
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) wird zum 1.1.16, für jede Rechtsanwältin und jeden Rechtsanwalt ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach einrichten, über das zukünftig die elektronische Kommunikation ...
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Wenn ein Rechtsanwalt bei absehbarer Verhinderung keine Vorsorge für die Wahrnehmung von Gerichtsterminen trifft, stellt dies eine schuldhafte Verletzung seiner prozessualen Mitwirkungspflichten dar, sodass kein erheblicher Grund für eine Terminsverlegung anerkannt werden muss (OVG Berlin-Brandenburg 17.9.13, 7 N 78/13).