Beim Pflichtverteidiger stellt sich häufig die Frage, ob die ihm zustehenden gesetzlichen Gebühren seine Tätigkeiten angemessen honorieren. Abhilfe schafft da ggf. § 51 RVG. Nach dieser Vorschrift kann er sich in besonders umfangreichen oder besonders schwierigen Verfahren eine Pauschgebühr bewilligen lassen. Die für die Bewilligung zuständigen OLG tun sich mit zusprechenden Beschlüssen aber i. d. R. schwer. Der VerfGH Berlin hat aktuell eine für Pflichtverteidiger positive Entscheidung getroffen.
Der als Pflichtverteidiger tätig gewesene Rechtsanwalt kann nach § 51 RVG ggf. eine Pauschgebühr beantragen, wenn das Verfahren „besonders umfangreich“ oder „besonders schwierig“ war. Das meinte ein ...
Oft ist unbekannt: Die Kostenfestsetzung ist auch durchzuführen, wenn der der Erstattung zugrunde liegende Vergütungsanspruch des Anwalts verjährt ist. Eine kostenerstattungsberechtigte Partei ist nicht verpflichtet, ...
In der verwaltungsrechtlichen Praxis ist oft unbekannt, dass eine Partei berechtigt ist, einen Anwalt auch außerhalb des Gerichtsbezirks zu beauftragen. In solchen Verfahren ist daher die Kostenerstattung nicht auf die Kosten eines im Gerichtsbezirk ansässigen Anwalts begrenzt. Dies hat das VG Aachen nun bestätigt (26.9.19, 5 K 561/16.A, Abruf-Nr. 215251 215251 ).
In einigen Bundesländern, so z. B. in Rheinland-Pfalz, werden die Akten im Bußgeldverfahren elektronisch geführt. Zwei Amtsgerichte haben sich jetzt mit der Frage befasst, ob die Übersendung eines Ausdrucks einer ...
Die Zulässigkeit einer Mindestvergütung und einer Zeittaktklausel in einer Vergütungsvereinbarung war in der Rechtsprechung der Obergerichte umstritten. Jetzt nahm der BGH Stellung (13.2.20, IX ZR 140/19, Abruf-Nr.
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Nachdem ein Pflichtverteidiger bestellt wurde, einigten sich die Verfahrensbeteiligten auf einen Verteidigerwechsel. Das Gericht hatte bereits signalisiert, zuzustimmen, sofern entstandene Gebühren nicht erneut verlangt werden. Doch beide Verteidiger verzichteten nicht auf ihre Gebühren. Damit muss der Verteidiger seine volle Vergütung bekommen (LG Darmstadt 18.2.20, 2 Qs 14/20, Abruf-Nr. 215250 ).