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  • 12.06.2020 · Fachbeitrag · Elektronische Aktenführung

    Ausdruck einer elektronisch geführten Akte und Aktenversendungspauschale

    | In einigen Bundesländern, so z. B. in Rheinland-Pfalz, werden die Akten im Bußgeldverfahren elektronisch geführt. Zwei Amtsgerichte haben sich jetzt mit der Frage befasst, ob die Übersendung eines Ausdrucks einer elektronisch geführten Akte eine Aktenversendungspauschale nach Nr. 9003 KV GKG begründet (AG Landstuhl 14.1.20, 2 OWi 189/19, Abruf-Nr. 214614 ; AG Trier 2.2.20, 35a OWi 1/20, Abruf-Nr. 214613 ). Die Besonderheit der Fälle: In Rheinland-Pfalz gibt es keine Rechtsgrundlage für die elektronische Aktenführung. |