07.06.2013 · Fachbeitrag ·
Aktuelle gesetzgebung
Das Jahressteuergesetz 2013 sollte die Regelungen zu Umsätzen im Bildungsbereich zusammenfassen und an EU-Recht anpassen. Auch Einzelvorträge von Rechtsanwälten wären dann grundsätzlich befreit worden, zudem wäre das formelle Bescheinigungsverfahren entfallen. Die
Änderung wird jedoch nicht umgesetzt. Die alten Probleme bleiben.