19.10.2015 · Nachricht · Anwaltliche Unterschrift
Die (anwaltliche) Unterschrift muss die Identität des Unterzeichnenden ausreichend erkennen lassen. Der Schriftzug muss individuelle, charakteristische Merkmale, die schwer nachahmbar sind, aufweisen. Die Unterschrift muss nicht lesbar sein. Sie muss einen Namen wiedergeben und die Absicht, zu unterschreiben, erkennen lassen. Sie kann flüchtig niedergelegt und „von einem starken Abschleifungsprozess gekennzeichnet“ sein (BGH 9.7.15, V ZB 203/14).
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05.10.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Ein Anwalt wird gern zum Testamentsvollstrecker ernannt, da er sich unter anderem an das anwaltliche Berufsrecht halten muss. Für ihn gilt die Schweigepflicht. Welche Besonderheiten der anwaltliche ...
04.09.2015 · Fachbeitrag ·
Anwaltsschreiben
Die Forderung unstreitig nicht geschuldeter Vermögensvorteile als Voraussetzung für die unstreitig geschuldete Räumung und Herausgabe eines Miet-/Pachtobjekts kann eine Erpressung des Vermieters durch den ...
04.09.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Wird ein Anwalt als Berufsbetreuer tätig, handelt er grundsätzlich ehrenamtlich. Der Beitrag erklärt, ob er dennoch freiberuflich agiert, ob er vergütet wird und ob für ihn das anwaltliche Berufsrecht gilt.
01.09.2015 · Nachricht · Beihilfe zur Erpressung
Pacht-Räumungssache: Der Anwalt ließ dem Verfahrensgegner einen Schriftsatz zukommen und schlug im Namen seiner Mandantin eine Vereinbarung vor, um einen vermeintlichen Anspruch seiner Mandantin durchzusetzen.
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12.08.2015 · Nachricht · Rechtsberaterhaftung
In Fällen der Rechts- und Steuerberaterhaftung kann der Beweis für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises geführt werden (BGH 16.7.
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07.08.2015 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Viele Anwälte werden jenseits von förmlichen Gerichtsverfahren und Prozessordnungen tätig. Grundsätzlich gelten auch hier die BRAO und die BORA. Das Berufsrecht eröffnet Anwälten Rechte, legt ihnen aber auch viele Pflichten auf. Der Beitrag liefert einen aktuellen Überblick, was anwaltliche Insolvenzverwalter und Wirtschaftsprüfer außerhalb der eigentlichen Advokatur beachten müssen.