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  • · Nachricht · Beihilfe zur Erpressung

    Anwalt und Mandant haften gesamtschuldnerisch

    | Pacht-Räumungssache: Der Anwalt ließ dem Verfahrensgegner einen Schriftsatz zukommen und schlug im Namen seiner Mandantin eine Vereinbarung vor, um einen vermeintlichen Anspruch seiner Mandantin durchzusetzen. Hierdurch hat er sich als Beteiligter wegen einer Erpressung strafbar gemacht (OLG Frankfurt 10.6.15, 2 U 201/14, Abruf-Nr. 144900 ). |

     

    Die Übereinkunft lautete: Die Pächterin (Mandantin) komme ihrer fälligen Pflicht, das Pachtobjekt C zu räumen und es herauszugeben, nur nach, wenn der Kläger (Anspruchsgegner) erklärt, auf sämtliche offene Pachtzinsforderungen zu verzichten und sich verpflichtet … die Kaution zu erstatten. …

     

    http://www.iww.de/ak/quellenmaterial/id/178119 

     

    Ausführlicher zu der Entscheidung in der Septemberausgabe von AK

    Quelle: ID 43557985