Am 10. Und 11. Oktober dieses Jahres findet in München die Jahresarbeitstagung IT-Recht statt und gibt Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Die Fachtagung verspricht, in technischer und rechtlicher Hinsicht einen aktuellen Überblick zu verschaffen.
Die Gestaltung und der Informationsgehalt von Kanzlei-Webseiten prägen häufig den ersten Eindruck potenzieller Mandanten. Neben einer aussagekräftigen Beschreibung der Rechtsdienstleistung wecken hilfreiche ...
Fallbearbeitungen aus dem Sozialversicherungs- und Arbeitsförderungsrecht genügen nur für den Erwerb der erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen im Fachgebiet Arbeitsrecht, wenn die Fälle einen konkret ...
Bieten Sie umfassenden Service für Ihre Mandanten, auch wenn Ihre Kanzlei nicht entsprechend spezialisiert ist: Im Medizinrechts-Beratungsnetz können sich Rechtsuchende mit medizin- und gesundheitsrechtlichen Fragen kostenlos von einem Vertrauensanwalt des Medizinrechtsanwälte e.V. beraten lassen. Weisen Sie hierauf z.B. in Ihrem Newsletter hin.
Der Kläger K hat eine Schockwerbung auf Kaffeetassen mit anstößigen Motiven geplant: Auf einem Bild soll eine Frau zu sehen sein, die ein Kind auf sein nacktes Gesäß schlägt. Die nächste Tasse soll einen Mann ...
Viele Kanzleien beraten türkeistämmige Mandanten. Ein gutes Kanzleimanagement funktioniert nur, wenn Sie Ihrem Mandanten Wertschätzung und Aufmerksamkeit entgegenbringen. Anregungen gibt diese Checkliste.
Du bist neu im Kanzleialltag und hast Fragen über Fragen? AS Advostart bietet die Antworten, die du jetzt brauchst. Von Mandatspraxis bis Berufsrecht, von Kanzleiorganisation bis beA: Auf einer einzigen, zentralen Website findest du alle Infos für den souveränen Berufseinstieg.
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Die von einem attraktiven Angebot ausgehende Anlockwirkung ist für sich niemals wettbewerbswidrig, sondern liegt als gewollte Folge in der Natur des Wettbewerbs. Dies gilt auch, wenn die Anlockwirkung von einem Dumping-Preis ausgeht. Die Preisgestaltungsfreiheit umfasst auch das Recht, den Preis einzelner Mitbewerber zu unterbieten und sogar einen Dumpingpreis anzubieten, sofern nicht besondere Umstände hinzutreten, die die Unlauterkeit begründen (LG Essen 10.10.13, 4 O 226/13).