Die Gebührenprivilegierung der Nr. 1211 Nr. 2 KV-GKG ist für den Fall, dass sich die Parteien vergleichen, die Kostenentscheidung dem Gericht überlassen und auf eine Begründung der Kostenentscheidung sowie Rechtsmittel verzichten, nicht analog anwendbar.
Der Countdown läuft. In zwei Monaten muss jede Rechtsanwältin und
jeder Rechtsanwalt sein beA „empfangsbereit“ eingerichtet haben. Wie Sie Stolperfallen und unerwartete Fehler umgehen können, erfahren Sie in ...
Rufen die Parteien einer Schiedsvereinbarung einvernehmlich ein staatliches Gericht an, wollen sie deren Geltung regelmäßig allein für den
betreffenden Streitgegenstand aufheben – ein riskantes Vorgehen.
Das Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz hatte es sich zum strategischen Ziel gesetzt, den elektronischen Rechtsverkehr (kurz: eRV) bis zum 1.1.18 bei allen Gerichten und in allen Verfahrensarten, in denen dies gesetzlich möglich ist, zu eröffnen. Dieses ehrgeizige Ziel wurde mit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs im Bezirk des Landgerichts Bad Kreuznach am heutigen Tage vorzeitig erreicht.
RENOkompakt sichtet ständig Neuerscheinungen oder überarbeitete Auflagen, nimmt innovative Lehrkonzepte unter die Lupe, die sich für Auszubildende und Mitarbeiter in Kanzleien und Notariaten eignen.
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Ein nur auf der eigenen Homepage veröffentlichter Fachbeitrag ist keine wissenschaftliche Publikation, mit der ein Fachanwalt seine Fortbildungspflicht erfüllen kann. So entschied es der Senat für Anwaltssachen beim Bundesgerichtshof.