06.02.2021 · Nachricht ·
Lohnabrechnung
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. Die Änderungen ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen, wie dem Jahressteuergesetz 2020, dem Zweiten Familienentlastungsgesetz oder dem Siebten SGB IV-Änderungsgesetz. Die Checkliste unter ak.iww.de , Abruf-Nr. 47077633 zeigt Ihnen alphabetisch nach Stichworten geordnet und unter Angabe der Rechtsquellen, worauf Sie seit dem 1.1.21 bei der Ermittlung der Lohnsteuer und der Meldung ...
02.02.2021 · Fachbeitrag ·
Ausbildung
Rechtsanwälte sollten frühzeitig – am besten schon bzw. noch in der Probezeit – erkennen, ob Bewerber auch die notwendigen Voraussetzungen in Wort und Schrift mitbringen. Dieser Beitrag zeigt, warum und wie ...
01.02.2021 · Fachbeitrag ·
Mitarbeiterbindung
Natürlich ist ein Büro nicht das private Wohnzimmer mit Kamin und Kuschelecke. Aber man sollte sich schon ein wenig darin wohlfühlen, um den Arbeitstag gern in dieser Umgebung zu verbringen und gute Leistungen zu ...
29.01.2021 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Kann ein Anwalt kurz vor Fristablauf keine Berufungsbegründung faxen, da das Gerichtsfax defekt ist, muss er nicht auf sein beA ausweichen. Denn macht er glaubhaft, dass er dieses bislang nicht aktiv genutzt hat, liegt „mangelnde Vertrautheit und Erfahrung“ vor. Diese anwaltsfreundliche, aber auch überraschende Sicht urteilte kürzlich der BGH (17.12.20, III ZB 31/20, Abruf-Nr. 220112 ).
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29.01.2021 · Nachricht ·
Steueränderung
Die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung der Corona-Sonderprämie wurde nach § 3 Nr. 11a EStG bis zum 30.6.21 verlängert. Die Verlängerung wurde mit dem Jahressteuergesetz 2020 eingeführt.
27.01.2021 · Fachbeitrag ·
Berufsrecht
Für Mandate zur Inkassodienstleistung und für Mandate bis zu einem Gegenstandswert von 2.000 EUR sollen in Zukunft Erfolgshonorare vereinbart werden können. Dies sieht ein aktueller Gesetzentwurf des ...
25.01.2021 · Nachricht ·
Elektronischer Rechtsverkehr
Noch immer argumentieren einzelne Anwälte bei einer Fristversäumnis, dass sie das beA nicht oder nicht vollständig nutzen konnten. Das AG Ebersberg hat demgegenüber aber klar die passive Nutzungspflicht betont (11.11.20, 9 C 178/20, Abruf-Nr. 219986 ): Das beA sei lange genug im Einsatz, um sich gut damit vertraut zu machen, und zwar schon vor den Corona-Phasen.