Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – also spätestens am 30.6.16 – weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen werden soll.
Ein Anwalt aus Göttingen erfuhr aus Presseberichten, dass er vom Landes-Verfassungsschutz beobachtet wurde. Er forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die zu seiner Person gesammelten und gespeicherten Daten ...
Bei schönem Wetter am Pool arbeiten? Wenn Sie sich konzentrieren, kein Problem. Viele Apps stellen nötige Arbeitsmaterialien wie Gesetze und Entscheidungen mobil zur Verfügung.
Sie begegnen Stress im Büro oft mit ungeliebter Wochenendarbeit, weil Sie dann endlich in Ruhe arbeiten können? Der Beitrag stellt in konkreten Schritten ein gutes Zeit- und Selbstmanagement vor, das dies vermeidet.
Ein Mitglied einer aus mehreren Rechtsanwälten bestehenden Sozietät ist nicht verpflichtet, in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist eine von der üblichen Vorfrist unabhängige weitere Frist zu notieren, um die ...
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Die Erfolgsdevise in der Zwangsvollstreckung lautet wie so oft: Erst denken, dann schnell handeln. Der Beitrag liefert unter anderem eine Musterformulierung, wie Sie ein Notfristattest beantragen, geht auf die Reform der Sachaufklärung ein und führt Sie zu einer Checkliste mit den wichtigsten Schritten bis zur Einleitung der Zwangsvollstreckung.