29.01.2021 · Nachricht · Elektronischer Rechtsverkehr
Kann ein Anwalt kurz vor Fristablauf keine Berufungsbegründung faxen, da das Gerichtsfax defekt ist, muss er nicht auf sein beA ausweichen. Denn macht er glaubhaft, dass er dieses bislang nicht aktiv genutzt hat, liegt „mangelnde Vertrautheit und Erfahrung“ vor. Diese anwaltsfreundliche, aber auch überraschende Sicht urteilte kürzlich der BGH (17.12.20, III ZB 31/20, Abruf-Nr. 220112 ).
> Nachricht lesen
04.01.2021 · Fachbeitrag ·
Elektronischer Rechtsverkehr
Das beA-Update 3.2 vom 9.12.20 verdient seinen Namen: Es enthält deutliche Verbesserungen für die Nutzer und zeigt, dass hinter den Kulissen fleißig an der Entwicklung der beA-Webanwendung gearbeitet wird.
20.12.2020 · Nachricht ·
Elektronischer Rechtsverkehr
Das E-Justice-Gesetz enthält für die Bundesländer die Option, den Zeitpunkt der aktiven Nutzungspflicht des beA auf den 1.1.20 oder den 1.1.21 vorzuziehen (Art. 24 Abs. 2). Doch nur Bremen (zum 1.1.
16.12.2020 · Fachbeitrag ·
Elektronischer Rechtsverkehr
Das E-Justice-Gesetz enthält für die Bundesländer die Option, den Zeitpunkt der aktiven Nutzungspflicht des beA auf den 1.1.20 oder den 1.1.21 vorzuziehen (Art. 24 Abs. 2). Ich habe deshalb bei den Justizministerien nachgefragt, ob und ggf. in welchen Gerichtsbereichen ein Vorziehen der aktiven Nutzungspflicht zum 1.1.21 beabsichtigt ist. Das Ergebnis ist: Nur Bremen und Schleswig-Holstein haben die beA-Nutzungspflicht teilweise vorgezogen (Schleswig-Holstein schon seit dem 1.1.20, Bremen jetzt zum 1.1.21).
16.12.2020 · Nachricht ·
#einfachmalreden
Viele von Ihnen beraten und betreuen ältere Mandanten, die alleinstehend sind oder über wenig soziale Kontakte verfügen. Weisen Sie diese auf unterstützende Angebote hin. Das Netzwerk Silbernetz e. V. berät z. B.
25.11.2020 · Nachricht ·
Kanzleientwicklung
Wie in anderen Branchen wird auch die Rechtsberatung von digitalen Schüben getrieben. Die Corona-Pandemie hat dies noch einmal beschleunigt. Dies hat eine aktuelle Umfrage von Wolters Kluwer im Juni 2020 ergeben.
20.10.2020 · Nachricht ·
Elektronischer Rechtsverkehr
Wenn Sie bei der beA-Nutzung Schwierigkeiten haben, können Sie auf das neue beA Service-Desk https://portal.beasupport.de zurückgreifen. Unter der Frage „Wie können wir Ihnen helfen?“ können Sie via Volltextsuche nach Antworten suchen.