29.12.2025 · Nachricht · Kostenträger
Ursprünglich galt die vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) mit den Primärkassen getroffene Regelung, dass von der Zurückweisung von E-Rezepten abgesehen wird, wenn formelle Fehler vorliegen, die nicht die Arzneimittelsicherheit oder die Wirtschaftlichkeit betreffen, nur noch bis zum 31.12.2025. Diese Regelung konnte nun bis zum 30.06.2025 verlängert werden. Sie gilt somit für alle E-Rezepte, die vor dem 30.06.2026 von der Apotheke abgerufen werden, auch wenn sie erst später beliefert werden sollten.
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29.12.2025 · Fachbeitrag ·
Arzneimittel-Abrechnung
Bei der Abrechnung von Rezepturarzneimitteln sind die Apothekeneinkaufspreise der mindestens erforderlichen Packungsgrößen maßgeblich. Eine anteilige Berechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen kann ...
17.12.2025 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Apotheken bewegen sich in einem streng regulierten Markt. Schon kleine Formfehler, beispielsweise im Impressum, auf der Website, in Werbematerialien oder in Social-Media-Beiträgen, können eine wettbewerbsrechtliche ...
17.12.2025 · Fachbeitrag ·
Leserforum
Immer wieder erreichen uns Fragen zu erhaltenen Retaxationen, Abrechnungsproblemen und zu formellen Anforderungen in der Rezeptbearbeitung. Heute helfen wir Ihnen u. a. dabei, mögliche Retaxfallen bei der Belieferung von BG-Rezepten erfolgreich zu umgehen.
17.12.2025 · Fachbeitrag ·
Zeitspenden
Notlagen erfordern Lösungen. Wenn ein Arbeitnehmer infolge eines Notfalls mehr freie Zeit benötigt, können Arbeitskollegen unter Einschaltung des Arbeitgebers beispielsweise Urlaubstage spenden. AH beleuchtet die ...
15.12.2025 · Fachbeitrag ·
Betriebswirtschaftliche Apothekensteuerung
Wer zum ersten Mal mit einer betriebswirtschaftlichen Analyse konfrontiert wird, fühlt sich oft von der Vielzahl an Zahlen überwältigt. Schon das Verständnis der einzelnen Werte kann herausfordernd sein.
11.12.2025 · Nachricht · Aktueller Hinweis
Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) gibt auf seiner Homepage den folgenden Hinweis: „Seit Oktober 2025 ist die ePA 3.0 (auch ‚ePA für alle‘) eine verpflichtende Anwendung und muss dem NNF bis zum 31.12.2025 nachgewiesen werden, sonst werden die TI-Pauschalen gekürzt. Bitte prüfen Sie im NNF-Portal unter TI-Nachweise, ob diese Anwendung und auch alle weiteren verpflichtenden Anwendungen als vorhanden nachgewiesen wurden bzw. holen Sie dies nach.“
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