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  • · Nachricht · Aktueller Hinweis

    NNF: ePA-Nutzung bis zum Jahresende nachweisen ‒ sonst drohen Kürzungen

    Der Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) gibt auf seiner Homepage den folgenden Hinweis: „Seit Oktober 2025 ist die ePA 3.0 (auch ‚ePA für alle‘) eine verpflichtende Anwendung und muss dem NNF bis zum 31.12.2025 nachgewiesen werden, sonst werden die TI-Pauschalen gekürzt. Bitte prüfen Sie im NNF-Portal unter TI-Nachweise, ob diese Anwendung und auch alle weiteren verpflichtenden Anwendungen als vorhanden nachgewiesen wurden bzw. holen Sie dies nach.“

    Quelle: ID 50655466