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  • · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Risiken, Pflichten und Handlungsempfehlungen für Apotheken bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen

    von Dr. jur. Bettina Mecking, Düsseldorf

    Apotheken bewegen sich in einem streng regulierten Markt. Schon kleine Formfehler, beispielsweise im Impressum, auf der Website, in Werbematerialien oder in Social-Media-Beiträgen, können eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen. Dieser Beitrag erläutert, was eine Abmahnung rechtlich bedeutet, welche typischen Risiken für Apotheken bestehen, wie sie im Ernstfall richtig reagieren und mit welchen präventiven Maßnahmen sich Abmahnungen vermeiden lassen.

    Warum das Thema so wichtig ist

    Apotheken unterliegen zahlreichen Marktverhaltensregelungen. Neben arzneimittel- und berufsrechtlichen Vorgaben sind insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und das Heilmittelwerbegesetz (HWG) relevant. Bereits kleine Unstimmigkeiten im Impressum, in der Datenschutzerklärung oder in Werbeaussagen können eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung auslösen. Jeder Wettbewerbsverstoß kann individuell verfolgt werden ‒ auch wenn er unbeabsichtigt geschieht. Apotheken mit aktiver Online- oder Social-Media-Präsenz sind besonders gefährdet, da hier häufig unbemerkt Verstöße entstehen, beispielsweise durch fehlerhafte Pflichtangaben oder unzulässige Werbeaussagen.

    Typische Abmahngründe in der Apothekenpraxis

    Der folgende Überblick enthält die häufigsten Auslöser für Abmahnungen.