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    Primärkassen: Verlängerung der Friedenspflicht bei E-Rezepten

    Ursprünglich galt die vom Deutschen Apothekerverband e. V. (DAV) mit den Primärkassen getroffene Regelung, dass von der Zurückweisung von E-Rezepten abgesehen wird, wenn formelle Fehler vorliegen, die nicht die Arzneimittelsicherheit oder die Wirtschaftlichkeit betreffen, nur noch bis zum 31.12.2025. Diese Regelung konnte nun bis zum 30.06.2025 verlängert werden. Sie gilt somit für alle E-Rezepte, die vor dem 30.06.2026 von der Apotheke abgerufen werden, auch wenn sie erst später beliefert werden sollten.

    Quelle: ID 50668070