29.12.2025 · Fachbeitrag · Arzneimittel-Abrechnung
Rezepturarzneimittel: Anteilige Berechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen kann grundsätzlich nicht verlangt werden
Bei der Abrechnung von Rezepturarzneimitteln sind die Apothekeneinkaufspreise der mindestens erforderlichen Packungsgrößen maßgeblich. Eine anteilige Berechnung nach tatsächlich verbrauchten Mengen kann grundsätzlich nicht verlangt werden (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 13.11.2025, Az. B 3 KR 4/24 R).
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