23.09.2016 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen (20 Prozent der Lohnkosten, maximal 1.200 Euro) ist nur möglich, wenn die Leistungen „im“ Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Somit sind ausschließlich in einer Werkstatt durchgeführte Arbeiten – wie z. B. das Beziehen von Polstermöbeln – nicht begünstigt (Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2016, Az. 1 K 1252/16, Abruf-Nr. 187687 ).
25.08.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitszimmer
Bei einem Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben ...
25.08.2016 · Fachbeitrag ·
Steuertipps
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer aktualisiert (Stand Juni 2016). Neben wichtigen steuerlichen Aspekten bei der Existenzgründung enthält die rund ...
23.08.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportmöglichkeit dürfen ohne gewisse zusätzliche Voraussetzungen nur noch bis Ende 2016 eingesetzt werden. Stellen Sie deshalb jetzt die Weichen, um allen Anforderungen der Finanzverwaltung und des Bundesfinanzministeriums (BMF) gerecht zu werden.
09.08.2016 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese in der Buchführung einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet ...
08.08.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsätze für das Jahr 2015 bekannt gegeben. Diese sind auf Basis der Betriebsergebnisse geprüfter Betriebe der jeweiligen Branche ermittelt worden. Betriebsprüfer ziehen ...
22.07.2016 · Fachbeitrag ·
Bilanzierung
Ein zwar kurzfristig kündbares, aber auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist. Zudem begründet eine vor dem Bilanzstichtag getroffene Verzinsungsvereinbarung keine Ausnahme von dem Abzinsungsgebot, wenn die Verzinslichkeit des Darlehens erst nach dem Bilanzstichtag einsetzt (Finanzgericht [FG] Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.2.2016, Az. 11 K 12058/13, Abruf-Nr. 186585 ).