25.08.2016 · Fachbeitrag ·
Arbeitszimmer
Bei einem Arbeitszimmer sind Aufwendungen für Nebenräume (Küche, Bad und Flur), die in die häusliche Sphäre eingebunden sind und zu einem nicht unerheblichen Teil privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar (Bundesfinanzhof [BFH], Urteil vom 17.2.2016, Az. X R 26/13, Abruf-Nr. 186612 ).
25.08.2016 · Fachbeitrag ·
Steuertipps
Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen hat seine Broschüre mit Steuertipps für Existenzgründer aktualisiert (Stand Juni 2016). Neben wichtigen steuerlichen Aspekten bei der Existenzgründung enthält die rund ...
23.08.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
EDV-Registrierkassen ohne Einzelaufzeichnungen und ohne Datenexportmöglichkeit dürfen ohne gewisse zusätzliche Voraussetzungen nur noch bis Ende 2016 eingesetzt werden. Stellen Sie deshalb jetzt die Weichen, um allen ...
09.08.2016 · Fachbeitrag ·
Buchführung
Aufwendungen für die Herstellung eines Kalenders mit Firmenlogo sind nur dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn diese in der Buchführung einzeln und getrennt von den übrigen Betriebsausgaben aufgezeichnet werden (Finanzgericht [FG] Baden-Württemberg, Urteil vom 12.4.2016, Az. 6 K 2005/11, Abruf-Nr. 186683 , Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: I R 38/16). Dieser Grundsatz gilt für alle Geschenke von Unternehmen.
08.08.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsprüfung
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Richtsätze für das Jahr 2015 bekannt gegeben. Diese sind auf Basis der Betriebsergebnisse geprüfter Betriebe der jeweiligen Branche ermittelt worden. Betriebsprüfer ziehen ...
22.07.2016 · Fachbeitrag ·
Bilanzierung
Ein zwar kurzfristig kündbares, aber auf eine längere Laufzeit angelegtes, unverzinsliches Darlehen ist abzuzinsen, wenn die Restlaufzeit zum Bilanzstichtag weder bestimmt noch auch nur annähernd bestimmbar ist.
22.07.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Seit 2015 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr ein Freibetrag von je 110 Euro pro Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz). Die Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil gilt aber nicht für Umsatzsteuerzwecke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst bestätigt, dass umsatzsteuerlich nach wie vor die 110-Euro-Freigrenze maßgebend ist (BMF, Schreiben vom 19.4.2016, Az. III C 2 - S 7109/15/10001).