22.07.2016 · Fachbeitrag ·
Betriebsveranstaltung
Seit 2015 gilt für bis zu zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr ein Freibetrag von je 110 Euro pro Arbeitnehmer (§ 19 Abs. 1 Nr. 1a Einkommensteuergesetz). Die Aufteilung in einen steuerpflichtigen und einen steuerfreien Teil gilt aber nicht für Umsatzsteuerzwecke. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat jüngst bestätigt, dass umsatzsteuerlich nach wie vor die 110-Euro-Freigrenze maßgebend ist (BMF, Schreiben vom 19.4.2016, Az. III C 2 - S 7109/15/10001).
22.07.2016 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Die Erreichbarkeit der Tätigkeitsstätte ohne Verkehrsmittel kann zu einer beruflichen Veranlassung eines Umzugs führen (Finanzgericht [FG] Köln, Urteil vom 24.2.2016, Az. 3 K 3502/13, Abruf-Nr. 186286 ).
22.07.2016 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Jeder niedergelassene Apotheker steht früher oder später aus unterschiedlichen Gründen vor der Frage des Apothekenverkaufs. AH gibt Ihnen anhand von Beispielen einen Überblick über die einkommensteuerlichen ...
23.06.2016 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Kosten für die Vermittlung einer Haushaltshilfe durch eine Agentur sind keine begünstigten Aufwendungen für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis bzw. eine haushaltsnahe Dienstleistung (Finanzgericht Köln, Urteil vom 21.10.2015, Az. 3 K 2253/13, Abruf-Nr. 185291 ).
23.06.2016 · Fachbeitrag ·
Steuererklärung
Viele Schüler und Studenten arbeiten in den Ferien oder ihrer Freizeit. Dabei stellt sich oft die Frage, ob die Einnahmen zu versteuern sind und wenn ja, ob die entrichteten Steuern über eine Steuererklärung ...
23.06.2016 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Studienkosten der eigenen Kinder können selbst dann nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn sich die Kinder verpflichten, nach Abschluss des Studiums für eine gewisse Zeit im elterlichen Unternehmen zu ...
23.06.2016 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
Das Bundeskabinett hat am 18. Mai 2016 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr beschlossen. Hervorzuheben sind die Maßnahmen im Bereich der Lohnsteuer.