19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Studienkosten sind nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten zu berücksichtigen, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden (Finanzgericht Köln, Urteil vom 20.05.2016, Az. 12 K 562/13, Az. der Revision beim Bundesfinanzhof: VI R 29/16, Abruf-Nr. 188598 ).
19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Lohnsteuer
Der monatliche Sachbezugswert für freie Unterkunft beträgt auch im nächsten Jahr 223 Euro. Der monatliche Sachbezugswert für Verpflegung wurde hingegen um 5 Euro auf 241 Euro erhöht (Neunte Verordnung zur Änderung ...
19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Steuerkalender
Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten ...
19.12.2016 · Fachbeitrag ·
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Mit Urteil vom 17.12.2014 hatte das Bundesverfassungsgericht das bis dahin geltende Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht insbesondere wegen der Befreiungsregelungen für Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt (Az. 1 BvL 21/12, Abruf-Nr. 143542 ). Die durch den Gesetzgeber zu treffende Neuregelung wurde am 09.11.2016 im Bundesgesetzblatt I 2016, Seite 2464, verkündet. Die Neuregelungen finden auf Erwerbe Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.06.2016 entsteht. AH stellt die Regelungen vor, ...
24.11.2016 · Fachbeitrag ·
Sonderausgaben
Erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind mit den in demselben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Es kommt nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige die ...
24.11.2016 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Umzugskosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten (R 9.9 Abs. 1 Lohnsteuer-Richtlinien). Für sonstige Umzugskosten (z. B. Trinkgelder an das ...
22.11.2016 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Steuerliche Maßnahmen in 2016 können noch für dieses Jahr Steuerentlastungen begründen und damit für mehr Liquidität sorgen. Da der Steuergesetzgeber keine wesentlichen Veränderungen im Jahr 2016 für das Jahr 2017 vorgenommen hat, kann das Augenmerk auf typische Gestaltungsempfehlungen gelegt werden.