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  • 24.11.2016 · Fachbeitrag · Sonderausgaben

    BFH zur Verrechnung von Beitragserstattungen der privaten KV

    | Erstattete Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung sind mit den in demselben Veranlagungsjahr gezahlten Beiträgen zu verrechnen. Es kommt nicht darauf an, ob und in welcher Höhe der Steuerpflichtige die erstatteten Beiträge im Jahr ihrer Zahlung steuerlich abziehen konnte (Bundesfinanzhof, Urteile vom 06.07.2016, Az. X R 6/14, Abruf-Nr. 189231 ; 06.07.2016, Az. X R 22/14, Abruf-Nr. 189214 ; 03.08.2016, Az. X R 35/15, Abruf-Nr. 189213 ). |