Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 19.12.2016 · Fachbeitrag · Steuerkalender

    Lohnsteuer und Sozialabgaben: Termine 2017

    | Clevere Steuerzahler nutzen für die Zahlung der jeden Monat fälligen Lohnsteuer die dreitägige gesetzliche Schonfrist. Bei den Sozialversicherungsbeiträgen geht das nicht. Diese müssen am drittletzten Bankarbeitstag bezahlt sein. Damit Sie alle Termine 2017 im Blick haben, hat AH diese zusammen mit den zulässigen Schonfristen für Sie übersichtlich zusammengefasst. Den aktuellen Steuerkalender können Sie auf ah.iww.de unter „Downloads/Steuern“ abrufen. |